Wurde ein Keller oder eine Wohnung von Mietern durch spezielle Beleuchtungsmaßnahmen in eine illegale Cannabisplantage umgewandelt, so berechtigt dieser Umstand den Vermieter dazu, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
LG Ravensburg - Az: 4 S 127/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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