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Mieter bei leichter Körperverletzung kündigen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Vermieter ist im Falle einer nur leichten Körperverletzung durch den Mieter regelmäßig nicht dazu berechtigt, dem Mieter ohne vorherige Abmahnung das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.


LG Köln - Az: 9 S 126/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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