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Eigenheim als Kündigungsgrund?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein gewichtiger Grund vor, der den vorzeitigen Auszug des Mieters rechtfertigt, wenn lediglich ins eigene Heim umgezogen werden soll. Eine Verpflichtung des Vermieters, nach Nachmietern zu suchen, besteht auch dann nicht, wenn der Mieter bereits ausgezogen ist.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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