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Überbelegung der Wohnung: Kündigung gerechtfertigt?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine eklatante Überbelegung der Wohnng muss vom Vermieter nicht hingenommen werden - auch wenn der Mieter grundsätzlich in einer von ihm angemieteten Wohnung auch Ehegatten und seine Kinder sowie ggf. nahe Angehörige aufnehmen darf.

Bei einer Belegung einer Dreizimmerwohnung mit gut 12 Personen (einschließlich Enkel und Schwiegerkinder) ist der Vermieter zur Kündigung der Wohnung berechtigt.


AG München - Az: 453 C 11467/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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