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Kündigungsfristen nach neuem Schuldrecht

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gibt eine mietvertragliche Regelung aus einem Vertrag, der vor dem 1.9.2001 abgeschlossen wurde, Kündigungsfristen entsprechend der alten Rechtslage von 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten wieder, ist keine "individuelle" Vereinbarung getroffen, so dass nach neuem Recht eine generelle Kündigungsfrist für den Mieter von drei Monaten gilt.

Anmerkung von AnwaltOnline:
Die Rechtslage ist umstritten. Anders entschied bereit das AG Steinfurt, Az.: 4 C 613/01


AG Hamburg - Az: 815 B C 22/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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