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Sonderkündigung in Eigentumswohnanlage möglich

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch auf Zweifamilienhäuser, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden läßt sich das Sonderkündigungsrecht anwenden. Die Vorschriften des zur Anwendung kommenden Paragraphen 564b zielen darauf ab, daß es sich um ein Gebäude mit zwei Wohnungen handele.
Auch ein Hinweis auf die zehnjährige Kündigungssperrfrist greift in diesem Fall nicht, da weder eine Eigenbedarfsnoch eine Verwertungskündigung ausgesprochen wurde.


AG Bonn, 07.11.1997 - Az: 6 C 443/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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