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Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die neben der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung wegen schwerwiegender Vertragsverletzung durch Zahlungsverzug wird nicht unwirksam durch Leistung des rückständigen Betrags.


AG Kassel, 25.08.2000 - Az: 451 C 6541/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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