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Kündigung vor Einzug

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da ein Mieter sich weigerte, die vereinbarte Mietkaution und die erste Miete zum vereinbarten Termin zu bezahlen, kündigte der Vermieter fristlos noch bevor der Mieter eingezogen war und zwar zu Recht.
Wenn sich der Mieter weigert, die Kaution zu zahlen oder zahlungsunfähig ist, ist dem Vermieter die Aufnahme des Mietverhältnisses unzumutbar.


OLG Düsseldorf, 23.09.1995 - Az: 10 U 36/94

Quelle: Süddeutsche Zeitung


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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