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Ausfall des Auszugs: Fristlose Kündigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Fällt der Aufzug im Wohnhaus infolge alterbedingtem Verschleißes aus und ist der Instandsetzungsanspruch wegen Erreichen der sogenannten Opfergrenze entfallen, so ist zwar die wegen Mangels vom Wohnungsmieter ausgesprochene fristlose Kündigung begründet, eine Haftung des Vermieters wegen Verzugs mit der Mängelbeseitigung  aber scheidet aus.


AG Hannover - Az: 524 C12335/97

Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 331


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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