Will ein Mieter Chinchillas halten, so handelt es sich um eine erlaubnisfreie Kleintierhaltung. Der Vermieter kann dies dem Mieter nicht verbieten. Bei einer 3-Zimmer-Wohnung dürfen bis zu fünf Chinchillas gehalten werden.
Der Mieter hatte im vorliegenden Fall die folgende Klausel im Mietvertrag: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren, wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen, bedarf der Einwilligung des Vermieters."
Der Mieter hatte im vorliegenden Fall die folgende Klausel im Mietvertrag: "Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren, wie beispielsweise Zierfischen und Wellensittichen, bedarf der Einwilligung des Vermieters."
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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