Die WEG kann bei einstimmigen Beschluss die Haltung von Katzen und Hunden verbieten. Doch auch wenn der Beschluss nicht einstimmig ist, wird dieser bestandskräftig, wenn keine rechtzeitige Anfechtung erfolgt.
Konkret ging es um den folgenden Beschluss:
Konkret ging es um den folgenden Beschluss:
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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