Es kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn es zu übermäßig lautem und lang anhaltenden Hundegebell, insbesondere zur Mittags- oder Nachtzeit, kommt. In einem solchen Fall kann es zulässig sein, dass Zeit, in der der den Lärm verursachende Hund sich außerhalb des Hauses aufhalten, eingeschränkt wird.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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