Es liegt keine übermäßige Nutzung des Gemeinschaftseigentums vor, wenn auf diesem 20 Edeltauben gehalten und diese mehrmals wöchentlich ca. 30 Minuten zum Freiflug aus dem Schlag gelassen werden - insbesondere dann nicht, wenn im Umfeld eine starke
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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