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Mehr als zwei Katzen sind nicht drin!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch in ländlichen Gegenden dürfen nicht mehr als 2 freilaufende Katzen gehalten werden. Nach Ansicht des Gerichts sind mehr Tiere den Nachbarn aufgrund der mit den Tieren verbundenen Ausscheidungen nicht zuzumuten.

Anmerkung: 
Das Urteil ist aufgrund der möglichen Konsequenzen, die aus dem niedrigen Limit folgen, stark umstritten. Eine Verfassungsbeschwerde wird seitens der unterlegenen Seite und Tierschutzverbänden ernsthaft erwogen.


LG Lüneburg - Az: 4 S 48/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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