Wird die Erlaubnis zum Betreiben einer Hundezucht durch den Vermieter erteilt, so erstreckt sich diese nicht automatisch auf Innenräume. Die Forderung nach Räumung und Herausgabe des vermieteten Anwesens ist deshalb rechtens.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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