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Katzennetz

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Anbringen von Halterungen an der Außenwand zwecks Befestigung eines Katzennetzes auf dem Balkon stellt keine
vertragswidrige Handlung dar (AG Hamburg 40a C 2229/90). Die Anbringung eines Katzennetzes ist aber dann nicht vertragsgemäß, wenn es das gepflegte Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt und wenn die mietvertragliche Hausordnung optische Beeinträchtigungen des Gesamtbildes des Hauses verbietet.


AG Hamburg - Az: 42 C 384/99

Quelle: Mieterjounale 4/1992 S. 10; 1/2000 S. 9 des Mietervereins zu Hamburg


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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