Die unerlaubte Haltung von zwei Schäferhunden in einer Ein-Zimmer-Mietwohnung berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Eine solche Hundehaltung stelle einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietwohnung dar entschied das Amtsgericht Frankfurt. Der Mieter hatte nach Darstellung des Gerichts trotz Abmahnung des Vermieters im vergangenen Jahr darauf bestanden, in der kleinen Wohnung im dritten Stock eines Mietshauses in Frankfurt die zwei Hunde zu halten. Mitbewohner im Haus, vor allem solche mit kleinen Kindern, könnten vor Hunden dieser Größe Angst haben, meinte das Gericht. Ferner sei die kleine Wohnung zur Haltung von zwei ausgewachsenen Schäferhunden ungeeignet. Der Vermieter müsse erhebliche Schäden in der Wohnung befürchten.
LG Frankfurt/Main - Az: 33 C 4476/98-67
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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