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Beteiligung an den Reparaturkosten einer mitbenutzten fremden Treppe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nutzt ein Grundstückseigentümer eine fremde Treppe, um auf sein Grundstück zu gelangen, so muß er sich nicht an den Reparaturkosten derselben beteiligen. Nur bei alleiniger Nutzung kommt nach Auffassung des Gerichts eine Kostenbeteiligung in Frage.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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