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Tiefgarageneinfahrt mangelhaft!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein durchschnittlicher Autofahrer die Einfahrt in eine Tiefgarage nicht ohne weiteres nutzen, so ist diese mangelhaft. Dies ist dann der Fall, wenn die Einfahrt nur dann möglich ist in wenn der Wagen angehalten, zurückgesetzt und dann erneut angefahren werden muss. Da dies einem Autofahrer regelmäßig nicht zumutbar ist, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Auf Grund der ständigen Gefahr, dass die Fahrzeuge beim Einfahren beschädigt werden, liegt ein echter baulicher Mangel vor.


OLG Frankfurt - Az: 17 U 9/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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