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Auch „wilder“ Müll ist vom Grundstückseigentümer zu entsorgen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Trifft ein Grundstückseigentümer keine Vorkehrungen gegen wilde Müllablagerungen und belastet ihn die Entsorgung nicht übermäßig, so kann eine Verantwortung für wild abgelagerten Müll bestehen.


OVG Rheinland-Pfalz - Az: 8 B 10668/03.OVG


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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