Im vorliegenden Fall nutzte ein (gewerblicher) Mieter die Räume vertragswidrig. Der Vermieter sprach daraufhin eine Abmahnung aus und kündigte gleichzeitig das Mietverhältnis. Ein gutes halbes Jahr später mahnte der Vermieter erneut ab und kündigte diesmal fristlos. Der Mieter gab die Räumlichkeiten jedoch nicht frei, so dass der Vermieter Räumungsklage einreichte.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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