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Fortdauernde Vertragsverletzung - Vermieter kann auch später kündigen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall nutzte ein (gewerblicher) Mieter die Räume vertragswidrig. Der Vermieter sprach daraufhin eine Abmahnung aus und kündigte gleichzeitig das Mietverhältnis. Ein gutes halbes Jahr später mahnte der Vermieter erneut ab und kündigte diesmal fristlos. Der Mieter gab die Räumlichkeiten jedoch nicht frei, so dass der Vermieter Räumungsklage einreichte.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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