Es ist baurechtlich zulässig, eine Sportsbar mit Wettvermittlung und Getränkeausschank in einem Mischgebiet zu errichten, wenn die Nutzfläche nur von geringer Größe (unter 100 m²) und keine negative städtebauliche Entwicklung zu erwarten ist. Im vorliegenden Fall befanden sich zwei Vergnügungsbetriebe
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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