Bei einem Gewerberaum-Mietvertrag ist es zulässig, Schadensersatzansprüche wegen Verzugs mit der Übergabe formularmäßig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu beschränken.
OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - Az: I-24 U 95/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


