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Untervermietungsverlangen und Gewerbemietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Schweigt der Vermieter auf ein Untervermietungsverlangen seines gewerblichen Mieters hin, so kann dies zumindest dann nicht als Verweigerung der Erlaubnis gewertet werden, wenn der Vermieter wegen einer nicht unwesentlichen Änderung des Vertragszwecks (vorliegend: von Fliesen- und Ofenbaugeschäftes zu Getränkeverkaufsraum und Pizza-Lieferservice) nicht verpflichtet ist, die Erlaubnis für die Untervermietung zu erteilen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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