Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter "exklusive Büroräume" gemietet. Mitmieter waren u.a. eine Arztpraxis sowie eine Versicherung. Später zogen jedoch noch eine ARGE, eine Schuldnerberatungsstelle und eine Suchtberatungsstelle
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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