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Mieter haftet für Behördenauflagen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde in einem Gewerberaummietvertrag über eine formularmäßige Klausel vereinbart, daß der Vermieter keine Gewähr dafür leistet, daß die Räume den behördlichen Vorschriften entsprechen und der Mieter etwaige Auflagen auf eigene Kosten erfüllen muß, so benachteiligt diese Klausel den Mieter unangemessen und ist somit unwirksam.


LG Berlin, 28.08.2001 - Az: 64 S 107/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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