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Wenn die Brandschutzeinrichtungen nicht funktionieren – Kündigung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sorgt ein Vermieter trotz mehrfacher Aufforderungen seines Mieters, der in der gemieteten Lagerhalle besonders brandgefährdete Gegenstände lagert, nicht für die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen, so kann der Mieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.


KG, 22.09.2003 - Az: 12 U 15/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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