Wurde im Mietvertrag nichts anderes geregelt, so ist der Vermieter verpflichtet, eine Temperatur von mind. 20°C herzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf höhere Temperaturen, auch dann nicht, wenn in den Büroräumen überwiegend bewegungsarme sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden.
OLG München, 21.11.2000 - Az: 5 U 2889/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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