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Büro zu kalt – und nun?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde im Mietvertrag nichts anderes geregelt, so ist der Vermieter verpflichtet, eine Temperatur von mind. 20°C herzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf höhere Temperaturen, auch dann nicht, wenn in den Büroräumen überwiegend bewegungsarme sitzende Tätigkeiten durchgeführt werden.


OLG München, 21.11.2000 - Az: 5 U 2889/00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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