Bei gewerblichen Räumlichkeiten liegt nach Ansicht des Gerichts (und der überwiegenden Rechtsprechung) ein auffälliges Mißverhältnis (Wucher) erst dann vor, wenn die Vergleichsmiete um ca. 100% überstiegen wurde.
KG, 22.01.2001 - Az: 12 U 5939/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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