Ist die Lagerung von Gütern in einer Halle aufgrund von sich bildendem Kondenswasser nicht mehr möglich, so kann der Mieter den Mietzins in vollem Umfang mindern - auch dann, wenn der Mieter die Halle mit Zustimmung des Vermieters, die urspr. nur an 3 Seiten geschlossen war, völlig umbaut hat.
OLG Frankfurt, 13.12.2002 - Az: 24 U 181/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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