1. Ein Mietvertrag über Gewerberäume, mit dem der Mieter verpflichtet wird, sämtliche erforderlichen Instandsetzungen und anfallenden Reparaturen auszuführen, ist der ergänzenden Vertragsauslegung zugänglich, wenn er nicht gleichzeitig eine Regelung für den Fall enthält, dass die Arbeiten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrages nicht ausgeführt sind und der Vermieter das Mietobjekt umbauen will.
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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