Im vorliegenden Fall wurde zum Betrieb einer Speisegaststätte vom Verpächter das Invetar der Räumlichkeit gleichzeitig mit der Pacht erworben. Kurz nach der Verpachtung wurde dem Pächter die Weiterführung des Betriebes aufgrund baulicher Mängel behördlich untersagt. Der Pächter kündigte daraufhin den Vertrag verlangte die Rückzahlung des
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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