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Umbau auf eigene Kosten

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Gewerbebetrieb mietete ehemalige Ställe eines Bauernhofs als Werkstattgebäude. Der Mietvertrag war auf zehn Jahre festgelegt. Beide Vertragsparteien wussten, dass die Gebäude in ihrem ursprünglichen Zustand nicht als Werkstatt geeignet waren und der Mieter umfangreiche Umbauten vornehmen musste. Dennoch regelten sie die Erstattung der Kosten nach Beendigung des Mietvertrages nicht. Nach Ablauf der Vertragsdauer verlangte der Mieter die Rückerstattung seiner Investitionen von insgesamt über 100 000 Mark vom Vermieter.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage in letzter Instanz ab. Aufwendungen, durch die die Mieträume erst in einen vertragsgerechten Zustand versetzt werden, sind nach Ansicht der Richter keine "notwendigen Aufwendungen", die vom Vermieter zu ersetzen sind. Ohne eine entsprechende vertragliche Regelung war dieser nicht zum Ersatz verpflichtet. Der Vermieter hatte kein wirtschaftliches Interesse an den Umbauten, da er das Grundstück mit einem Wohnhaus bebauen wollte.


BGH - Az: VII ZR 155/95

Quelle: Tagesspiegel


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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