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Wenn der Makler falsche Angaben macht, gibt es keinen Maklerlohn!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Makler gegenüber seinem Kunden die Wohnfläche eines Reihenhauses unrichtig mit 110 Quadratmetern statt der tatsächlichen 93,15 Quadratmeter angibt, steht ihm wegen dieser Vertragsverletzung kein Maklerlohn zu.

Der Makler macht sich darüber hinaus schadensersatzpflichtig, wenn seinem Kunden durch den Erwerb des Hauses ein Schaden entsteht. Der Schaden kann etwa in dem Vermögensnachteil bestehen, der dem Kunden durch den Kauf des Hauses entstand, wenn er ein vergleichbares, aber preisgünstigeres Objekt hätte erwerben können.


OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - Az: 7 U 59/98

Quelle: Tagesspiegel


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Simon, Mecklenburg Vorpommern