Die Eigenbedarfskündigung zugunsten der Verwandten ( im vorliegenden Fall: Schwiegermutter und Stieftochter des Vermieters) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Offenlegung der konkreten Wohnverhältnisse der Bedarfspersonen.
LG Frankfurt/Main, 22.09.2000 - Az: 2/17 S 3/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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