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Wegfall der Eigenbedarfsgründe

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach dem Ausspruch der Eigenbedarfskündigung hat der Vermieter dem Mieter ohne weitere Aufforderung einen späteren Wegfall der Eigenbedarfsgründe mitzuteilen. Eigenbedarf zugunsten der Eltern der Lebensgefährtin (und Großeltern des gemeinsamen Kindes) kommt als Kündigungsgrund nur in besonderen Einzelfällen in Betracht.


LG Lübeck - Az: 14 S 386/98

Quelle: Wohnungswirtschaft und Mietrecht 6/99 S. 336


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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