Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter eine Eigenbedarfskündigung erhalten, weil der Vermieter die Wohnung aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zu seinem neuen Arbeitsplatz benötigte. Der Mieter wand ein, dass er eine starke emotionale Bindung an die Wohnung habe, da ihm als Exil-Iraner die Wohnung zur Heimat geworden sei und auch sein Sohn in den Räumen geboren sei. Das Gericht bestätigte jedoch den Räumungsanspruch des Vermieters, da ein nachvollziehbarer, vernünftiger und anerkennenswerter Grund für die Eigenbedarfskündigung vorlag. Die vom Mieter vorgebrachten Gründe reichten nicht aus, um der berechtigten Eigenbedarfskündigung entgegenzustehen.
LG Essen, 23.11.2007 - Az: 15 S 232/07
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


