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Mehrere Wohnungen wegen Eigenbedarf befristen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend hatte der Vermieter befristete Mietverträge in sieben Fällen abgeschlossen und jeweils angegeben, die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt selbst beziehen zu wollen. Das Gericht hielt diesen Grund für vorgeschoben und erklärte die Befristung für unwirksam - es ist nicht anzunehmen, daß der Vermieter beabsichtigte, gleich sieben Wohnungen zu beziehen.


AG Augsburg - Az: 16 C 2510/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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