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Eigenbedarf an 2 Wohnungen gleichzeitig?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ohne weiteres kann nicht bei zwei Wohnungen gleichzeitig wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter zwei übereinander liegende Eigentumswohnungen erworben und beiden Mietern gekündigt. Ein Mieter zog daraufhin aus.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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