Ein 82-jähriger Mieter, der bereits seit 30 Jahren in einer Mietwohnung wohnt, kann auch bei einer wirksamen Eigenbedarfskündigung die Fortsetzung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit verlangen.
In einem solchen Fall ist zum einen von einer Verwurzelung im Wohngebiet auszugehen.
Darüber hinaus ist allein das Alter Indiz für mangelnde Flexibilität und Durchsetzungskraft bei der Suche nach einem Ersatzwohnraum.
In einem solchen Fall ist zum einen von einer Verwurzelung im Wohngebiet auszugehen.
Darüber hinaus ist allein das Alter Indiz für mangelnde Flexibilität und Durchsetzungskraft bei der Suche nach einem Ersatzwohnraum.
LG Bielefeld - Az: 2 S 600/95
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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