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Wohnungsschlüssel verloren - Mieter muss Schadenersatz zahlen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verliert ein Mieter einen von drei beim Einzug überlassenen Wohnungsschlüsseln, so sind dem Vermieter die Kosten für den Einbau eines neuen Türschlosses nebst drei Schlüsseln zu ersetzen.

Es ist unerheblich, ob erkennbar ist, zu welcher Haustür der Schlüssel gehört oder nicht. Ebenfalls unerheblich ist, ob seit längerer Zeit kein Fremder die Mieträume betreten hat.

Anmerkung von AnwaltOnline:

Diese Ansicht wird nicht generell geteilt. Vielmehr soll es nach Auffassung einiger Gerichte für die Bejahung eines Schadenersatzanspruches darauf ankommen, ob die naheliegende Gefahr einer schädlichen Verwendung des verlorenen Schlüssels durch Dritte besteht oder nicht.


AG Münster - Az: 48 C 243/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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