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Kaution grundlos einbehalten?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Auszug des Mieters ist die Kautionsabrechnung innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig sechs Monate) durch den Vermieter vorzunehmen. Ohne die Geltendmachung konkreter Ansprüche besteht keine Berechtigung, die Kaution länger

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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