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Wegnahmerecht von eingebrachten Einrichtungsgegenständen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch, in die Mietwohnung eingebrachte Einrichtungsgegenstände wegzunehmen, verjährt gem. § 548 Abs. 2 BGB binnen sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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