Haben die Parteien eines Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand zu übergeben hat und kommt er dieser Pflicht nicht nach, so kann der Vermieter die Kosten von ihm in Auftrag gegebener Renovierungsarbeiten auch dann vom Mieter ersetzt verlangen, wenn die Voraussetzungen des Verzuges nicht vorliegen. Ein solcher Anspruch rechtfertigt sich aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
OLG Koblenz, 29.07.1999 - Az: 5 U 1787/98
Quelle: NJW-RR 2000, 82
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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