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Nachweispflicht des Mieters für Renovierungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mieter haben die Pflicht, bei ihrem Auszug nachzuweisen, daß sie die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparturen ausgeführt haben. Ansonsten müßten sie die vollen Endrenovierungskosten tragen, so eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Bundesrichter haben mit dem Urteil eine entsprechende Klausel in Formularmietverträgen des Verbandes Haus und Grund Hessen für wirksam erklärt und eine Klage des Frankfurter Mieterschutzvereins zurückgewiesen. 
Bisher mußte der Vermieter beweisen, daß die erforderlichen Renovierungsarbeiten während der Mietdauer nicht vorgenommen worden waren.
Im entschiedenen Fall sahen die Richter die Mietvertrags-Klausel als hinreichend deutlich an. Da jeder auch juristisch nicht vorgebildete Mieter einen Überblick über seine Pflichten erhalte, bestünden hier keine Bedenken


BGH - Az: VIII ZR 31/97

Quelle: Focus Online


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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