Mieter müssen beim Auszug aus einer Wohnung nicht grundsätzlich renovieren. Normale Gebrauchsspuren sind ebenfalls nicht zu beseitigen.
Vertragsklauseln, wonach der Bewohner beim Auszug unabhängig von der Mietdauer fachgerecht renovieren muss, sind unwirksam. Solche Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener Weise.
Vertragsklauseln, wonach der Bewohner beim Auszug unabhängig von der Mietdauer fachgerecht renovieren muss, sind unwirksam. Solche Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener Weise.
AG Kassel - Az: 451 C 4761/95
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


