Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Bei der Ehewohnung hat der Eigentümer Vorrang

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Gehört die Ehewohnung nur einem Ehegatten alleine, so sind gewichtige Gründe für die Annahme einer unbilligen Härte notwendig, um den Eigentümer aus seiner Wohnung zu drängen, da in eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition des Ehegatten eingegriffen werden soll.

Die Zuweisung an den anderen Ehegatten ist nur zulässig, wenn dies dringend erforderlich ist, um eine unerträgliche Belastung abzuwenden, die ihn außergewöhnlich beeinträchtigen würde (z.B. Gewaltanwendung des Eigentümers gegenüber Ehegatten und Kindern).

Auch in solchen Fällen kann die Wohnung indes nur für einen bestimmten Zeitraum vorenthalten werden.


OLG Naumburg, 02.08.2001 - Az: 14 UF 85/01

ECLI:DE:OLGNAUM:2001:0802.14UF85.01.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant