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Schuldner muss Einheitswertbescheid bei Zwangsversteigerung nicht herausgeben!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird aufgrund eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels von einer Eigentümergemeinschaft die Zwangsversteigerung der Eigentumswohnung des Schuldners betrieben, so ist der Schuldner nicht verpflichtet, den für das Verfahren benötigten Einheitswertbescheid an den Gläubiger herauszugeben. Bei einer gegen ihn gerichteten Vollstreckungsmaßnahme obliegt dem Schuldner keine Mitwirkungspflicht.


BGH, 16.07.2009 - Az: V ZR 57/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

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RJanson, Rodenbach