Im vorliegenden Fall war ein geschiedenes Ehepaar Miteigentümer eines Mietshauses. Die Frau vermietete eine der Wohnungen ohne Wissen des ehemaligen Ehemannes neu. Im Mietvertrag waren zwar beide als Vermieter angegeben, jedoch hatte nur die Frau unterschrieben. Nachdem der Mann von dem Vertrag Kenntnis erlangte, verlangte er vom Mieter die Herausgabe der Wohnung - zu Recht, da der Mieter gegenüber dem Mann kein Besitzrecht an der Mietswohnung hatte. Schließlich war ja zwischen den beiden Parteien kein Mietvertrag zustande gekommen, da die Frau von ihrem ehemaligen Mann nicht zur Unterschrift bevollmächtigt war. Da der Mann auch nicht an den Vertragsverhandlungen beteiligt war, musste er sich auch nicht den Vertragsabschluß seiner ehemaligen Frau zurechnen lassen.
OLG Saarbrücken, 19.07.2007 - Az: 8 W 143/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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