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Bindung des Zwangsverwalters an Vereinbarung zwischen den Mietparteien

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist für ein Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet und will der Zwangsverwalter die Miete vom Mieter einziehen, so ist er an eine vor der Beschlagnahme des Mietgrundstücks zwischen Vermieter und Mieter getroffene Vereinbarung gebunden, wonach der Mieter berechtigt sein soll, Mängel der Wohnung beseitigen zu lassen und die hierfür entstehenden Kosten mit der Miete zu verrechnen.


AG Köln - Az: 207 C 556/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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