Ist für ein Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet und will der Zwangsverwalter die Miete vom Mieter einziehen, so ist er an eine vor der Beschlagnahme des Mietgrundstücks zwischen Vermieter und Mieter getroffene Vereinbarung gebunden, wonach der Mieter berechtigt sein soll, Mängel der Wohnung beseitigen zu lassen und die hierfür entstehenden Kosten mit der Miete zu verrechnen.
AG Köln - Az: 207 C 556/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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